„Bildrechte! – Fortbildung zur Nutzung von Bildaufnahmen in der Vereins- und Jugendarbeit“ Online am 6. Dezember 2021

Für haupt-, neben- und ehrenamtliche Multiplikator*innen aus der Vereins- und Jugendarbeit

Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen (Foto und Video) in der Vereins- und Jugendarbeit ist wichtiges Element in der Außendarstellung und in der Kommunikation nach innen. Lustige und schöne Momente im Vereinsleben über WhatsApp auszutauschen oder in der Jugendarbeit über Angebote mit authentischen Bildern auf Instagram zu informieren, sind hier nur zwei Anwendungsbeispiele. Doch welche Bildrechte müssen bei der Veröffentlichung über digitale Kommunikationskanäle beachtet werden?

In der Fortbildung werden folgende Rechtsthemen für die pädagogische Arbeit erläutert:

  • Recht am eigenen Bild
  • Wahrung der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen (DSGVO)
  • Vermeidung von Verletzungen des Urheberrechts (z. B. Abmahnungen)
  • Strafrechtlich relevante Veröffentlichungen (z. B. „Dickpics“)

    Anhand praktischer Fragestellungen werden Handlungsempfehlungen und Vorlagen zum Einverständnis der Eltern vorgestellt.

Termin: 6. Dezember 2021
Uhrzeit: 16.00 bis 20.00 Uhr
Ort: Online (Zoom)
Kosten: keine
Referent: Christian Koch (Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)
Ansprechpartner*in: Thomas Graf (Tel.: (0641) 9390-9391)

Anmeldung bis 26.11.2021 per E-Mail an Silke Philipp

Freistellung – Hinweis für Ehrenamtliche!
Freistellung für die Teilnahme unter Lohnfortzahlung ist möglich. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns.