Die Smartwatch als Einstieg in die digitale Welt?

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Neulich berichtete eine Sozialpädagogin von folgender Situation: Sie begleitet ein Kind zum Ausgangstor mit den Worten „Pass auf dich auf!“ Daraufhin antwortet das Kind: „Muss ich nicht, meine Uhr passt auf mich auf und meine Mama sieht, wo ich bin“ Das Kind trug eine Smartwatch.

Ist das so? Muss ich nicht mehr aufpassen, wenn ich eine Smartwatch trage? Bin ich dann immer sicher? Bedeutet das im Umkehrschluss, ich bin ohne dieses Gerät Gefahren ausgesetzt? Und habe ich nicht ein Recht auf Privatsphäre und will nicht immer von meiner Mama kontrolliert werden?

All diese Fragen finden sich in der Infonachricht des Netzwerks gegen Gewalt Geschäftsstelle Frankfurt am Main und des Präventiven Jugendschutzes Frankfurt.

Smartwatches können einiges, was ein Smartphone auch bietet, alles bequem über die Uhr am Handgelenk! Sie bietet viele praktische Funktionen. Leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, mehr Sicherheit für Eltern. Die Kinderversion mit reduzierter Ausstattung, altersgerechtem Design und einem günstigen Preis bringt viele Eltern zum Überlegen. Ist mein Kind gut in der Schule angekommen? Ist es am Nachmittag vielleicht vom Weg abgekommen? Sitzt es bereits im Bus? All diese Fragen lassen sich mit einer kurzen Nachricht schnell klären. Doch ist die unmittelbare Hilfe von Eltern immer notwendig und machbar? Lernen die Kinder dann ein eigenständiges, selbstbewusstes Verhalten und Verantwortung zu übernehmen?

Was sich praktisch anhört, stellt sich im Alltag oft als nicht ganz so einfach heraus. Zitat einer Schulsozialarbeiterin: „Ich spiele mit einem Kind ein Brettspiel, das Kind unterbricht plötzlich mit der Aussage: Ich muss aufhören, meine Mama ruft gerade an!“ Oder die Erziehenden machen einen spontanen, ungeplanten Ausflug zum Spielplatz. Das Diensthandy klingelt, eine panische Mutter ist dran: Wo ist mein Kind? Ich sehe via Ortungsfunktion der Smartwatch, dass es nicht mehr auf dem Schulgelände ist.

Die Smartwatch als Einstieg in die digitale Welt?

Was ist eine Smartwatch und warum ist die Uhr für Kinder so faszinierend? Informationen erhalten Sie hier:

https://www.elternguide.online/die-smartwatch-als-einstieg-in-die-digitale-welt/

Privatsphäre und Datenschutz

Auch ein Kind hat ein Recht auf Privatsphäre. Sich z. B. mal zu verspäten ist normal und gehört zum „groß“ werden dazu. Gegenseitiges Vertrauen und Absprachen sind oftmals besser als strenge Kontrolle. Tipps zur Smartphone-Nutzung finden sich hier:

https://www.schau-hin.info/grundlagen/smartwatch-nicht-zur-kontrolle-von-kindern-einsetzen

Eine Smartwatch statt ein Smartphone?

Für die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern ist eine Smartwatch eine gute Möglichkeit. Es muss nicht gleich ein Smartphone sein. Regeln zu vereinbaren und Vertrauen aufzubauen, unterstützt die Kinder darin selbständig zu werden und ein Verantwortungsgefühl zu entwickeln.

https://www.schau-hin.info/service/mediathek/nachgefragt-smartwatch

Worauf müssen Eltern achten?

Richten Sie das Gerät gemeinsam mit dem Kind ein. Welche Funktionen sollen genutzt werden?

Informieren Sie sich über Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen! Einige Gedanken hinsichtlich des mangelnden Datenschutzes finden Sie auf der Seite von SCHAU HIN!

Kinder-Smartwatches: mangelnder Datenschutz – SCHAU HIN! (schau-hin.info)

Verbotene Abhörfunktion

Einige der auf dem Markt erhältlichen Smartwachtes für Kinder im Alter von 5-12 Jahren verfügen über eine Abhörfunktion. Diese ermöglicht es, die Umgebung und die Gespräche des Uhrenträgers abzuhören. Uhren mit dieser Funktion sind verboten. Die Bundesnetzagentur rät, diese Uhren „eigenständig unschädlich zu machen.“

Woran Sie erkennen, ob Ihre Smartwatch über eine solche Funktion verfügt und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/Datenschutz/MissbrauchSendeanlagen/HinweiseProduktkategorien/hinweiseproduktkategorien-node.html

Aber auch andere „Smarte-Spielzeuge“ können über eine Abhörfunktion verfügen oder sogar unbemerkt Filmaufnahmen herstellen. Auch diese fallen unter „verbotene Telekommunikationsanlagen“.

Nähere Informationen hierzu sind ebenfalls auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Insight/Texte/Verbraucher/Blog13_Verbraucherschutz_Spionagegeraete.html

Informieren Sie sich auch, ob die Verwendung einer Smartwatch ohne Abhörfunktion in der Schulordnung ihrer Schule geregelt ist.