Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie stoppen – Infos für Eltern

Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte über Social Media auf mobilen Endgeräten durch Messenger Dienste wie WhatsApp, Instagram, TikTok, Snapchat 

Nicht alles, was mit Smartphones gesehen, gelesen und geteilt werden kann, ist harmlos und macht Spaß. Inhalte können Angst machen oder sind sogar verboten. 

Seit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ein Verbrechenstatbestand. Wer sich – wenn auch leichtfertig – an der Verbreitung beteiligt, muss mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Auch Minderjährige machen sich strafbar. 

Wie reagieren Eltern, Lehrer und andere Erziehungsverantwortliche im Umfeld von Kindern und Jugendlichen richtig, wenn sie feststellen, dass ihr Schützling Missbrauchsdarstellungen auf dem Smartphone speichert oder diese via Gruppen-Chat weitergeleitet hat? Antworten auf diese Fragen gibt die bundesweite Präventionskampagne „sounds wrong“, die mit einprägsamen Videoclips und auf der Homepage www.soundswrong.de Informationen rund um dieses wichtige Thema gibt. 

Initiator der Kampagne ist ProPK, das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Ziel des Programms ist es aufzuklären, um Kriminalität vorzubeugen. Insbesondere im Bereich der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ist diese Aufklärung dringend geboten.

Ein Bewusstsein dafür, dass hinter jedem Bild oder Video ein realer Missbrauch stehen kann, ist bei den jungen Menschen nicht immer vorhanden. Auch fehlt das Wissen, dass der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von Kinderpornografie seit der Strafverschärfung des Sexualstrafrechts im Juli 2021 einen Verbrechenstatbestand im Strafgesetzbuch erfüllt. 

Die Botschaften der Kampagne „sounds wrong“ sind deutlich und beinhalten klare Handlungshinweise: 

  • Missbrauchsdarstellungen dürfen unter keinen Umständen weitergeleitet werden.
  • Entsprechende Inhalte sollten zeitnah der Polizei, dem Netzwerkbetreiber oder einer Internetbeschwerdestelle gemeldet werden.
  • Erwachsene sollten Kinder und Jugendliche darüber aufklären, dass die Verbreitung von Kinderpornografie strafbar ist. 

Die hessische Polizei arbeitet im Bereich der Prävention mit vielen Akteuren, etwa dem Netzwerk gegen Gewalt, den Staatlichen Schulämtern, Jugendämtern und anderen zusammen. Beispielsweise werden Vorträge vor Multiplikatoren wie Lehrerinnen und Lehrern zum Thema Medienkompetenz organisiert oder durchgeführt. Als Ansprechpartner für die Schulen sind flächendeckend Jugendkoordinatorinnen und -koordinatoren im Einsatz, die es in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien und allen Polizeidirektionen gibt. Den für Sie zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktdaten, der Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung steht, finden Sie unter Ansprechpartner Jugendkoordination. 

Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über den Inhalt dieses Schreibens und weisen Sie sie auf die Konsequenzen hin, die beim Herstellen oder Besitzen und Verbreiten (Teilen) solcher Inhalte entstehen können. 

Die Verantwortung, vor allem bei minderjährigen Kindern, liegt bei Ihnen als Eltern und Erziehungsverantwortliche.

Ihre Jugendkoordination des Polizeipräsidium Mittelhessen                                                                                                                    

Antje Suppmann       

Telefon: 0641 / 7006-2941