Quelle: klicksafe.de
Cybergrooming bezeichnet die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet. Das englische Wort „Grooming“ bedeutet „Striegeln“ und steht metaphorisch für das subtile Annähern von Täter*innen an Kinder und Jugendliche.
Cybergrooming ist gekennzeichnet von bestimmten Täter:innen-Strategien, die sich oft ähneln. Ihnen allen liegt zugrunde, dass die Unbedarftheit, die Vertrauensseligkeit und das mangelnde Risikobewusstsein von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird. Oft versuchen die Täter:innen ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis herzustellen, um ihre Opfer manipulieren und kontrollieren zu können.
Cybergrooming kann im Grunde überall stattfinden, wo Kontaktmöglichkeiten bestehen. Besonders Dienste, von denen bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche sie nutzen, sind für Täter*innen interessant. Dazu zählen große Online-Plattformen wie YouTube und Twitch, Soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram und Facebook aber auch Online-Spiele und Gamingplattformen wie Fortnite oder Steam. Um die Sicherheitsvorkehrungen der Plattformen zu umgehen, versuchen die Täter*innen nach der ersten Kontaktaufnahme oft auf privatere Kommunikationskanäle zu wechseln, etwa auf Messenger oder Videochat-Dienste.
Cybergrooming ist strafbar
Aus strafrechtlicher Perspektive bezeichnet der Begriff Cybergrooming das gezielte Einwirken auf Kinder (Personen unter 14 Jahren) über das Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und in Deutschland strafbar (§§ 176a und 176b StGB). Cybergrooming kann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bzw. von sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen.
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